Politische Straftat

Der Begriff politische Straftat ist eine zusammenfassende Bezeichnung für alle gegen den Bestand oder die Sicherheit des Staates, gegen die obersten Staatsorgane oder gegen die politischen Rechte der Bürger gerichteten Straftaten, insbesondere die Gefährdung des demokratischen Rechtsstaats.[1] Historisch wurden damit nur Majestäts- oder Staatsverbrechen, lat. crimen majestatis, franz. crime politique, im Allgemeinen jeder verbrecherische Angriff gegen den Staat und die Träger der Staatsgewalt bezeichnet.[2] In Gestalt der politischen Justiz dient ein politisches Strafrechtsverständnis allein der Herrschaftssicherung.[3][4]

Der Begriff wird heute in verschiedenen Gesetzestexten, insbesondere zum internationalen Rechtsverkehr, zwar erwähnt, aber nicht näher definiert. Beispiele sind § 6 des Gesetzes über die internationale Rechtshilfe in Strafsachen (IRG) und Art. 3 Abs. 1 des Europäischen Auslieferungsübereinkommens (EuAlÜbk).[5]

Art. 1 des Europäischen Übereinkommens zur Bekämpfung des Terrorismus (EuTerrÜbk)[6] enthält lediglich eine Negativdefinition von Straftaten, die für Zwecke der Auslieferung nicht als politische Straftaten angesehen werden.

  1. politische Straftaten bpb, abgerufen am 17. Mai 2016
  2. Politische Verbrechen Meyers Großes Konversations-Lexikon 1908
  3. Stephen Rehmke: Politische Justiz Forum Recht Online, 2002
  4. Heribert Ostendorf: Politische Strafjustiz in Deutschland, in: Kriminalität und Strafrecht, Informationen zur politischen Bildung 306, bpb 2010, S. 23–31
  5. Europäisches Auslieferungsübereinkommen Abgeschlossen in Paris am 13. Dezember 1957
  6. Europäisches Übereinkommen zur Bekämpfung des Terrorismus Abgeschlossen in Strassburg am 27. Januar 1977

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